5.2.3.3 Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, Tracking, Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten (Sons­ti­ges)

Über das System ließ sich in der Ver­gan­gen­heit bis zu einem gewis­sen Grad dessen Nut­zung durch die ein­zel­nen Beschäf­tig­ten bspw. durch Anzei­gen von Off-/On­line-Zeiten und ihrer Dauer erken­nen. Dies ermög­lichte einer­seits eine Infor­ma­ti­ons­ab­frage für die Koope­ra­tion mit Kolleg*innen (z.B. off­line seit meh­re­ren Tagen deutet auf Urlaub oder Krank­heit hin, so dass man sich an jemand ande­ren wenden kann). Ande­rer­seits bestand die Gefahr einer Leis­tungs­über­wa­chung bzw. eines Miss­brauchs durch Vor­ge­setzte. Nach Ein­grei­fen des Betriebs­ra­tes kann nun zwar der Status, aber nicht die Dauer ein­ge­se­hen werden. Zum Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten gibt es unter­neh­mens­in­terne Rege­lun­gen, die von den Beschäf­tig­ten im Intra­net ein­ge­se­hen werden können.