Über das System ließ sich in der Vergangenheit bis zu einem gewissen Grad dessen Nutzung durch die einzelnen Beschäftigten bspw. durch Anzeigen von Off-/Online-Zeiten und ihrer Dauer erkennen. Dies ermöglichte einerseits eine Informationsabfrage für die Kooperation mit Kolleg*innen (z.B. offline seit mehreren Tagen deutet auf Urlaub oder Krankheit hin, so dass man sich an jemand anderen wenden kann). Andererseits bestand die Gefahr einer Leistungsüberwachung bzw. eines Missbrauchs durch Vorgesetzte. Nach Eingreifen des Betriebsrates kann nun zwar der Status, aber nicht die Dauer eingesehen werden. Zum Umgang mit personenbezogenen Daten gibt es unternehmensinterne Regelungen, die von den Beschäftigten im Intranet eingesehen werden können.