7. Gesund­heits­schutz, -manage­ment & Gesundheitsförderung

Die Zustän­dig­keit für den all­ge­mei­nen Gesund­heits­schutz (AGS) liegt beim Geschäfts­füh­rer (Schnitt­stelle BG). Es gibt meh­rere Bege­hun­gen mit der Berufs¬genossenschaft im Betrieb, eine jähr­li­che Prü­fung der Hand¬maschinen sowie der Absaug­an­la­gen und der daran gebun­de­nen Staub­be­las­tung. Es besteht das Prin­zip der gegen­sei­ti­gen Kon­trolle und Maßregelung.
Es erfol­gen Ein­wei­sun­gen in die Maschi­nen im Shopf­loor sowie wieder¬holte Arbeits­schutz­be­leh­run­gen zu aus­ge­wähl­ten Maschi­nen. Das betrieb­li­che Gesund­heits-manage­ment und die Gesund­heits­för­de­rung spie­len in regel­mä­ßi­gen Abstän­den mit aus­ge­wähl­ten Vor­trä­gen (z.B. zur Ernäh­rung) eine Rolle.