Die Zuständigkeit für den allgemeinen Gesundheitsschutz (AGS) liegt beim Geschäftsführer (Schnittstelle BG). Es gibt mehrere Begehungen mit der Berufs¬genossenschaft im Betrieb, eine jährliche Prüfung der Hand¬maschinen sowie der Absauganlagen und der daran gebundenen Staubbelastung. Es besteht das Prinzip der gegenseitigen Kontrolle und Maßregelung.
Es erfolgen Einweisungen in die Maschinen im Shopfloor sowie wieder¬holte Arbeitsschutzbelehrungen zu ausgewählten Maschinen. Das betriebliche Gesundheits-management und die Gesundheitsförderung spielen in regelmäßigen Abständen mit ausgewählten Vorträgen (z.B. zur Ernährung) eine Rolle.