7.2 Umgang mit Belastungsfaktoren

Die Mitarbeiter*innen werden vom Vor­stand oder den Kolleg*innen auf zu viele Über­stun­den bzw. zu viel Arbei­ten ange­spro­chen. Intern gibt es soge­nannte „Awareness“-Workshops (z.B. zu Arbeits­schutz­ge­set­zen). Das Thema wird auch durch bestimmte Kreise (Arbeits­grup­pen) bedacht/ bear­bei­tet. Die Kom­mu­ni­ka­tion der Themen findet durch den*die Arbeitssicherheitsbeauftragte*n (intern) und den Vor­stand sowie Mitarbeiter*innen, die die Themen eigen­stän­dig ein­brin­gen, statt. In der Selbst­or­ga­ni­sa­tion kann jede*r Mitarbeiter*in Ange­bote machen oder Arbeits­grup­pen zu Gesund­heits­the­men bilden, Maß­nah­men für sich/ alle vor­schla­gen und ein­for­dern bzw. ein­fach durch­füh­ren. Dies geschieht in Abspra­che mit dem Kreis (Arbeits­gruppe) oder allen Mitarbeiter*innen des Unter­neh­mens im Kon­sent­ver­fah­ren (die Ent­schei­dung steht, sobald es kein Veto gibt und Ein­wände in die Lösung inte­griert werden konn­ten, s. Abschnitt 4). Bei­spiels­weise wurde die „bewegte Mit­tags­pause“ (Sport­an­ge­bot in der Pause) auf Initia­tive eines*r Mitarbeiter*in ein­ge­führt und von den Kolleg*innen gut angenommen.