Die Mitarbeiter*innen werden vom Vorstand oder den Kolleg*innen auf zu viele Überstunden bzw. zu viel Arbeiten angesprochen. Intern gibt es sogenannte „Awareness“-Workshops (z.B. zu Arbeitsschutzgesetzen). Das Thema wird auch durch bestimmte Kreise (Arbeitsgruppen) bedacht/ bearbeitet. Die Kommunikation der Themen findet durch den*die Arbeitssicherheitsbeauftragte*n (intern) und den Vorstand sowie Mitarbeiter*innen, die die Themen eigenständig einbringen, statt. In der Selbstorganisation kann jede*r Mitarbeiter*in Angebote machen oder Arbeitsgruppen zu Gesundheitsthemen bilden, Maßnahmen für sich/ alle vorschlagen und einfordern bzw. einfach durchführen. Dies geschieht in Absprache mit dem Kreis (Arbeitsgruppe) oder allen Mitarbeiter*innen des Unternehmens im Konsentverfahren (die Entscheidung steht, sobald es kein Veto gibt und Einwände in die Lösung integriert werden konnten, s. Abschnitt 4). Beispielsweise wurde die „bewegte Mittagspause“ (Sportangebot in der Pause) auf Initiative eines*r Mitarbeiter*in eingeführt und von den Kolleg*innen gut angenommen.