3.1.1 Ver­trau­ens­ar­beits­zeit

Online/ off­line Arbeits­zei­ten werden nicht vom Unter­neh­men über­prüft (durch Home Office nicht mög­lich). Bei vielen Überstunden/ Krank­heits­ta­gen werden Gesprä­che geführt. Die Arbeits­zeit liegt in der Ver­ant­wor­tung der Mitarbeiter*innen im Rahmen der Selbst­or­ga­ni­sa­tion. Dies wird vom Vor­stand bzw. Unter­neh­men geför­dert und in den Fokus gerückt. Auf­grund der feh­len­den Kon­trolle der abge­leis­te­ten Arbeits­stun­den besteht Ver­trau­ens­ar­beits­zeit. Die ange­ge­be­nen Über­stun­den (z.B. beim Home Office) werden pro­to­kol­liert und der*die Mitarbeiter*in wird bei einer Ansamm­lung darauf ange­spro­chen (halb­jähr­lich). Die Über­stun­den können abge­baut oder aus­ge­zahlt werden. Es besteht Fami­li­en­freund­lich­keit: So können Stun­den nach Abspra­che im Kreis redu­ziert werden und Kinder sind als Ange­hö­rige der Mitarbeiter*innen bei Feiern und Betreu­ungs­eng­päs­sen im Unter­neh­men will­kom­men. Das wird unter­stützt durch Home Office und die Fle­xi­bi­li­tät der Arbeitszeiten.