7. Gesund­heits­schutz, -manage­ment & Gesundheitsförderung

Als Sinn des Unter­neh­mens wird einer­seits das Pro­dukt, ande­rer­seits das Ermög­li­chen guten Arbei­tens für die Mitarbeiter*innen benannt. Gesund­heit ist ein wich­ti­ger Wert im Unter­neh­men. Es gibt viel Raum für Kom­mu­ni­ka­tion, Dis­kus­sio­nen und Erwar­tungs­ab­gleich zu gesun­dem Arbei­ten (z.B. in den Krei­sen, d.h. Arbeitsgruppen).
Im Hin­blick auf den betrieb­li­chen Gesund­heits­schutz steht der*die Arbeits­si­cher­heits­be­auf­trage (intern) im Aus­tausch mit dem*der Arbeitssicherheitsbeauftragtem*n (extern). Einmal jähr­lich gibt es eine Bege­hung und die Kran­ken­stände werden ana­ly­siert. Der*Die Arbeits­si­cher­heits­be­auf­tragte (intern) ver­brei­tet und bewirbt intern Gesundheits¬¬veranstaltungen der Berufs­ge­nos­sen­schaft oder des*der Arbeits­si­cher­heits­be­auf­trag­ten (extern). Alle Anfra­gen von Mitarbeiter*innen werden von der*dem Arbeits­si­cher­heits­be­auf­trag­ten (intern) koor­di­niert und vom Unter­neh­men erfüllt (z.B. gesunde Möbel). Gemüt­li­che, schöne Arbeits­plätze und ver­glaste Büros sorgen für eine gute Arbeits­at­mo­sphäre und Ver­bun­den­heit im Team.