4.2.1 Arbeits­in­halt, Arbeitsaufgabe

Voll­stän­dig­keit der Aufgabe

Im Vor­der­grund stehen seit der Auto­ma­ti­sie­rung über­wa­chende und kon­trol­lie­rende Pro­zesse. Ein Ein­grei­fen ist nur im Stö­rungs­fall erfor­der­lich. Vor- oder nach­be­rei­tende sowie aus­füh­rende Tätig­kei­ten sind nicht oder nur in gerin­gem Ausmaß erforderlich.

…wo man dann als Mit­ar­bei­ter rie­sige Bild­schirme hat und man über­wacht eigent­lich die Pro­zesse jetzt anstatt sie selber als Hand­ling zu betrei­ben. (Inter­view 4)

Und Über­wa­chungs­funk­tio­nen sind natür­lich erfor­der­lich. Und die Leute dort haben die Mög­lich­keit in diese Liste, die der Robo­ter in sich hat, ein­zu­se­hen, jeder­zeit. Aber müssen nicht aktiv dort ein­grei­fen. Nur im Stör­fall. (Inter­view 2)