3.1 Arbeits­zei­ten

Die Mitarbeiter*innen arbei­ten in Ver­trau­ens­ar­beits­zeit. Es wird ver­sucht, Wochen­end­ar­beit zu ver­mei­den. In sel­te­nen Fällen arbei­ten die Mitarbeiter*innen jedoch auch am Wochen­ende (z.B. bei Kon­fe­ren­zen). Dann wird gera­ten, die Über­stun­den direkt in den dar­auf­fol­gen­den zwei Wochen abzu­bauen. Mitarbeiter*innen, deren Tätig­keit es erlaubt, können von zu Hause oder außer­halb des Büros arbei­ten. Dar­über ent­schei­den sie nach eige­nem Ermes­sen und in Abspra­che mit dem Kreis (Arbeits­gruppe). Die Trainer*innen und Berater*innen sind teils im mobi­len Ein­satz. Mitarbeiter*innen der Ver­wal­tung sind zu den (für Kunden) übli­chen Geschäfts­zei­ten am Stand­ort vertreten.