Der Krankenstand wird in den Kreisen (Arbeitsgruppen) gemeldet und von der zentralen Verwaltung protokolliert (ein*e schwerbehinderte*r Mitarbeiter/in, in den letzten beiden Jahren; ein*e langzeiterkankte*r Mitarbeiter*in). Es gibt eine*n externe*n Betriebsarzt*in sowie eine*n externe*n Arbeitssicherheitsberater*in und eine*n interne*n Arbeitssicherheitsbeauftragte*n. Es gibt keinen Betriebsrat, da die Unternehmensgröße dafür nicht ausreicht. Im Rahmen der Genossenschaft ist ein Aufsichtsrat aktiv.