Vollständigkeit der Aufgabe
Im Vordergrund stehen seit der Automatisierung überwachende und kontrollierende Prozesse. Ein Eingreifen ist nur im Störungsfall erforderlich. Vor- oder nachbereitende sowie ausführende Tätigkeiten sind nicht oder nur in geringem Ausmaß erforderlich.
…wo man dann als Mitarbeiter riesige Bildschirme hat und man überwacht eigentlich die Prozesse jetzt anstatt sie selber als Handling zu betreiben. (Interview 4)
Und Überwachungsfunktionen sind natürlich erforderlich. Und die Leute dort haben die Möglichkeit in diese Liste, die der Roboter in sich hat, einzusehen, jederzeit. Aber müssen nicht aktiv dort eingreifen. Nur im Störfall. (Interview 2)