Es wird von einem Befragten angegeben, dass der technologische Wandel es zunehmend erforderlich macht, einen festen Ansprechpartner*in für Probleme der Beschäftigten sowie für Fragen in Sachen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung zu benennen. Deutlich wird außerdem, dass die Größe des Unternehmens es aktuell erleichtert, auf gesundheitliche Besonderheiten von Beschäftigten einzugehen und diese zu berücksichtigen.
Aufgrund des Umzugs an einen neuen Firmenstandort wird es eine Überprüfung und Überarbeitung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes geben, d.h. es wird eine Begehung am neuen Standort durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Sicherheitsbeauftragten erfolgen, um mögliche Gefahren zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen bzw. Gefahrenhinweise zu realisieren. Dies betrifft beispielsweise auch das automatisierte Lagerliftsystem.
Eine Besonderheit im befragten Unternehmen liegt darin, dass der Arbeitsschutz des Kunden mitgedacht wird: dieser muss bereits in der Konstruktion und Herstellung der Roboter- und Automatisierungsanlagen berücksichtigt werden. So werden in den Produkten verschiedene Sicherheitsmechanismen installiert, wie Scanner, Lichtschranken und Sensoren sowie Schutzmechanismen in der Software. Dabei werden Wünsche der Kunden sowie gesetzliche Vorschriften (z. B. der DGUV) berücksichtigt, die je nach Einsatzzweck, geplanten Gegebenheiten am Einsatzort, Auftraggeber und Lieferort (national/international) variieren können.
Auch der Zukauf von Bauteilen wird mit dem Kunden im Rahmen der Produktspezifikation dahingehend abgesprochen, dass dieser vorgibt, welche Zertifikate die Bestandteile (z.B. Roboterarm, Batterie) aufweisen müssen. Die Produkte des Unternehmens sind zertifiziert, eine sicherheitstechnische Abnahme erfolgt dann letztlich vor Ort beim Kunden durch dessen Akteure des AGS.