5.2 Dar­stel­lung des AGS und der BGF (ohne Bezug zum tech­ni­schen Wandel)

Für den AGS im Unter­neh­men sorgen vier interne Sicher­heits­be­auf­trage, sechs interne Ersthelfer*innen, sieben interne Brandschutzhelfer*innen sowie eine externe Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit und ein exter­ner Betriebsarzt.

Es werden regel­mä­ßig Gefähr­dungs­be­ur­tei­lun­gen durch­ge­führt. Eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung psy­chi­scher Belas­tun­gen liegt bisher nicht vor und wird aktu­ell im Rahmen eines Pro­jekts erst­ma­lig durch­ge­führt. Dar­über hinaus werden die gesetz­li­chen Stan­dards des Arbeits­schut­zes und der Arbeits­si­cher­heit rea­li­siert (z.B. regel­mä­ßige Unter­wei­sun­gen, Tragen von Schutz­klei­dung, Umgang mit Gefahr­stof­fen). Beschäf­tigte, die beim Kunden arbei­ten, werden dort vor Ort bezüg­lich der Gefähr­dun­gen und Schutz­maß­nah­men durch den Kunden unterwiesen.

Für die Beschäf­tig­ten des Unter­neh­mens gibt es Unter­su­chun­gen der Ange­bots­vor­sorge beim Betriebs­arzt, die zu vorher bekannt gege­be­nen Ter­mi­nen im Unter­neh­men statt­fin­den. Dabei gibt es keine per­sön­li­chen Ein­la­dun­gen; die Teil­nahme an der Vor­sorge wird über halb­of­fene Listen abge­fragt. Für einige Beschäf­tigte besteht das Pflicht­an­ge­bot Höhen­taug­lich­keit (G41).

Für die Gesund­heits­för­de­rung ist kein eige­nes Budget vor­ge­se­hen. Das Unter­neh­men nutzt die Steu­er­frei­heit von 500 EUR pro Arbeit­neh­mer und Kalen­der­jahr, um zusätz­li­che Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung des all­ge­mei­nen Gesund­heits­zu­stan­des und der betrieb­li­chen Gesund­heits­för­de­rung umzu­set­zen (z.B. Gesund­heits­tag). Im Unter­neh­mens­leit­bild liegt der Schwer­punkt auf Qua­li­täts­ma­nage­ment. Die Gesund­heits­för­de­rung ist dort nicht ver­an­kert. Sie spielt den­noch eine wich­tige Rolle: Es werden ver­schie­dene gesund­heits­be­zo­gene Maß­nah­men im Unter­neh­men ange­bo­ten bzw. durch­ge­führt (s. Tabelle 2) und die Füh­rungs­ebene ist offen für Ver­bes­se­rungs­vor­schläge im Hin­blick auf Hilfs­mit­tel, Schutz­maß­nah­men und die gesund­heit­li­che Situa­tion allgemein.

Tabelle 2: Maß­nah­men der Gesund­heits­för­de­rung und wei­ter­füh­rende Infor­ma­tio­nen sowie Hin­weise zur Ver­bes­se­rung (aus Sicht der Autoren)

Maß­nahme wei­tere Informationen Emp­feh­lun­gen, Hin­weise der Autoren
Gesund­heits­tag alle 2 Jahre Teil der Arbeits­zeit unter­stützt durch den Betriebs­arzt und Kran­ken­kasse Themen: Rücken­schu­lung, Ernäh­rung (Blut­zu­cker- Mes­sung, BMI), Yoga, Ent­span­nung, Fahr-sicher­heit, Ver­kehrs­si­cher­heit, Erste Hilfe Betei­li­gungs­quote ca. 30-50 Teil­neh­mer (von 58) The­men­wün­sche von Beschäf­tig­ten einholen
mobile Phy­sio­the­ra­pie kommt auf Wunsch ins Unter­neh­men Selbst­zah­ler­ba­sis in der Arbeitszeit
Betei­li­gung an Sportveranstaltungen/ Orga­ni­sa­tion gemein­sa­mer Sportausflüge Fir­men­lauf, Paddeltour im Gesamt­un­ter­neh­men beibehalten
Bereit­stel­lung von Obst (Obst­korb o.ä.) im Office-Bereich des Unter­neh­mens 1b im Gesamt­un­ter­neh­men eta­blie­ren, finan­zi­elle Unter­stüt­zung der Geschäfts­füh­rung ein­ho­len, auf Berei­che außer­halb des Office-Bereichs ausweiten
aktive Pau­sen­ge­stal­tung (geplan­tes Vorhaben) Ange­bot von Sport- und Bewegungsmöglichkeiten Eta­blie­rung als Fir­men­kul­tur; Vor­ge­setzte als Vorbilder
Anbin­dung eines exter­nen Fit­ness­stu­dios (wieder verworfen) zu geringe Resonanz

Es wird außer­dem ange­strebt, den Beschäf­tig­ten mit Rei­se­tä­tig­keit die Mög­lich­keit zur sport­li­chen Betä­ti­gung zu geben. Dabei werden Wün­sche (z.B. nach Fit­ness­be­reich, Schwimm­be­cken) bei der Hotel­aus­wahl zu berück­sich­ti­gen versucht.