4.5.1. Ver­läss­li­che Schutz­maß­nah­men der auto­ma­ti­schen Fertigungsstrecken

Das Auf­kom­men an Arbeits­un­fäl­len hat sich durch die tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lung und die fort­schrei­tende Digi­ta­li­sie­rung im Unter­neh­men nicht ver­än­dert. Dem Geschäfts­füh­rer zu Folge stehen Arbeits­un­fälle in der Regel nicht im Zusam­men­hang mit den Maschi­nen, die wäh­rend ihres Betrie­bes abge­rie­gelt sind. Die Fer­ti­gungs­zel­len sind zusätz­lich mit durch­sich­ti­gen Stell­wän­den inner­halb der Werk­halle abge­trennt und können wäh­rend des Betrie­bes nicht betre­ten werden. Werden Sicher­heits- oder Maschi­nen­tü­ren geöff­net, werden alle Bear­bei­tungs­pro­zesse sofort unterbrochen.

Seit wir die auto­ma­ti­schen Fer­ti­gungs­stre­cken haben ist nichts vor­ge­fal­len. (…) Ich bin der Mei­nung es ist fast unmög­lich da einen Arbeits­un­fall zu erlei­den. (FL)

Von der Sache her man kann sich da nichts tun, weil sobald ich irgend­eine Tür auf­ma­che oder irgend­was drücke an irgend­wel­chen Sicher­heits­tü­ren oder Maschi­nen­tü­ren, hält alles an, dann geht kei­ner­lei Bear­bei­tung weiter. Also es ist nicht mög­lich sich da irgendwo weh­zu­tun. Das ein­zige was pas­sie­ren kann auf dem Weg vom Rüsten bis zum Bela­den der Anlage. Wenn dir da die Palette run­ter­fällt und schrubbst du dir das Knie auf. Aber ansons­ten ist es eigent­lich nicht möglich.(MB)