Zu typischen Unfällen bzw. Verletzungen im Bereich der Produktion gehören Schnittverletzungen, Quetschungen und Prellungen (Stoßverletzungen). Das Ausmaß wird als überschaubar eingeschätzt: So gab es in den letzten 12 Monaten keinen anzeigepflichtigen Unfall, acht nicht anzeigepflichtige Unfälle sowie zwei nicht anzeigepflichtige Wegeunfälle. Unter den nicht anzeigepflichtigen Unfällen wurde ein Elektrounfall als besonders schwerwiegend erachtet, der sich bei einem Prüfvorgang im Bereich der Elektromontage ereignete. In der Folge dieses Unfalls wurde die Erstellung einer Arbeitsanweisung für diesen Prüfvorgang durch den Sicherheitsingenieur*in vorbereitet, zum Zeitpunkt der Befragung lag sie jedoch noch nicht vor.