Im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird im Betrieb das sogenannte Unternehmermodell praktiziert. Ein Teil der sicherheitstechnischen Betreuung wird durch den Geschäftsführer gewährleistet, der an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren bzw. Fernlehrgängen über Arbeitsschutz teilnimmt und eine Gefährdungsbeurteilung erstellt hat. Zusätzlich gibt es eine externe Sicherheitsfachkraft, die in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen Arbeitsschutzbelehrungen durchführt. Die Belehrungen sind nach Auskunft des Fertigungsleiters Standardunterweisungen, die nicht auf die automatischen Fertigungsstrecken zugeschnitten sind.
Da hat sich einer bei uns den Fuß verknackst, daraufhin wurde ich verdonnert eine Schulung zu machen als Sicherheitsfachkraft. (…) Und dann war das Unternehmermodell, so schlimm ist das gar nicht, weil Gefahren einschätzen und Gefahren bezeichnen und beziffern und dergleichen musst du sowieso und deshalb haben wir das getan. Natürlich haben wir ab und zu mal auch jemanden Externen hier, der die ganzen Belehrungen vornimmt, weil die Belehrungen sind ja nun ständig wechselnd. (GF)