5. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Im Bereich des Arbeits- und Gesund­heits­schut­zes wird im Betrieb das soge­nannte Unter­neh­mer­mo­dell prak­ti­ziert. Ein Teil der sicher­heits­tech­ni­schen Betreu­ung wird durch den Geschäfts­füh­rer gewähr­leis­tet, der an den von der Berufs­ge­nos­sen­schaft fest­ge­leg­ten Semi­na­ren bzw. Fern­lehr­gän­gen über Arbeits­schutz teil­nimmt und eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung erstellt hat. Zusätz­lich gibt es eine externe Sicher­heits­fach­kraft, die in den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Inter­val­len Arbeits­schutz­be­leh­run­gen durch­führt. Die Beleh­run­gen sind nach Aus­kunft des Fer­ti­gungs­lei­ters Stan­dard­un­ter­wei­sun­gen, die nicht auf die auto­ma­ti­schen Fer­ti­gungs­stre­cken zuge­schnit­ten sind.

Da hat sich einer bei uns den Fuß ver­knackst, dar­auf­hin wurde ich ver­don­nert eine Schu­lung zu machen als Sicher­heits­fach­kraft. (…) Und dann war das Unter­neh­mer­mo­dell, so schlimm ist das gar nicht, weil Gefah­ren ein­schät­zen und Gefah­ren bezeich­nen und bezif­fern und der­glei­chen musst du sowieso und des­halb haben wir das getan. Natür­lich haben wir ab und zu mal auch jeman­den Exter­nen hier, der die ganzen Beleh­run­gen vor­nimmt, weil die Beleh­run­gen sind ja nun stän­dig wech­selnd. (GF)