4.2.4. Unklar­heit bei Rege­lung von Bereit­schafts­dienst­zei­ten und Verantwortung

Die neuen, mit der Fern­steue­rung und -über­wa­chung der Maschi­nen ein­her­ge­hen­den Mög­lich­kei­ten der Arbeits­or­ga­ni­sa­tion bedeu­ten für das Manage­ment einen Kon­troll­ver­lust. Der Geschäfts­füh­rer begrüßt einer­seits die Fle­xi­bi­li­tät, beklagt aber ande­rer­seits das die Arbeits­leis­tung im Zuge der Über­wa­chung von zu Hause schwer mess- und kon­trol­lier­bar ist. Aus seiner Sicht han­delt es sich um betriebs­über­grei­fende Fra­ge­stel­lun­gen, auf die gesell­schaft­li­che Rege­lun­gen gefun­den werden müssten.

Wenn [Mit­ar­bei­ter­name] sagt: ‚Warte, ich hab das iPad daheim, ich hab da Team­Viewer drauf‘ (…) und ist das jetzt Bereit­schaft oder keine Bereit­schaft die er da macht? Der braucht jetzt acht Stun­den nicht drauf zu gucken, aber er muss dann sagen: ich hab mir ein Alarm ein­ge­stellt, wenn sie [die Maschine] stehen bleibt macht es ‚Piep‘. Und dann ist das iPad gerade auf der Toi­lette, wäh­rend er sich die Zähne putzt und dann hört er den ‚Piep‘ nicht. Und so Fragen, wie: ‚Wie bringe ich mich ein? Wie kon­trol­liere ich das?‘ usw. und was ist die Ant­wort der Gesell­schaft auf solche Sachen? Also wir haben keine Ant­wort der Gesell­schaft auf solche kom­pli­zier­ten Vor­gänge, die gibt es noch nicht. (GF)