4.2.3. Ent­gren­zung von Arbeit und Leben

Im Umkehr­schluss besteht die Gefahr einer Ent­gren­zung von Arbeit und Pri­vat­le­ben. Der Fer­ti­gungs­lei­ter ist stän­dig erreich­bar und berich­tet von regel­mä­ßi­gen Anru­fen der Mit­ar­bei­ter auch außer­halb der Arbeits­zeit. Im Stör­fall fallen auch Wochen­end­ein­sätze an, wobei der Geschäfts­füh­rer gege­be­nen­falls per­sön­lich die An- und Abfahrt zum Fir­men­ge­lände ermöglicht.

Es sind auch viele Leute, die sagen: Ich bin meine acht Stun­den hier und danach ist Fei­er­abend. Das kannste nicht. (…) Ich bin außer von nachts um 12 bis früh um 5, da möchte ich mal bitte schla­fen, aber ansons­ten können mich die Kol­le­gen jeder­zeit anru­fen. Ich hab mein Handy immer dabei und (…) also ich sag mal alle zwei Tage krieg ich einen Anruf. Hier das Pro­blem, wie geht das, dann nehme ich mein Handy egal wo ich bin und gucke da, ja hier da haste einen Fehler gemacht, das musste so und so machen damit das geht, und diese Bereit­schaft bringt auch nicht jeder Mensch mit sich.

Wenn Sie einen haben, wie z.B. den [Mit­ar­bei­ter­name] da, der ruft mich eben Sonn­abend­abend [an] und sacht: ‚Chef ich sitz in der Kneipe, wenn Sie mich jetzt holen, bring ich die Maschine in Ord­nung müssen mich aber wieder her­brin­gen‘. Da hol ich den [Mit­ar­bei­ter­name], drückt er hier drei Knöpfe, die von zuhause nicht mög­lich sind und dann fahr ich ihn halt wieder in seine Kneipe. Das ist möglich.