4.1.3. Not­wen­dig­keit erwei­ter­ter Entscheidungsspielräume

Ent­schei­dungs­spiel­räume für die Beschäf­tig­ten im Fall­un­ter­neh­men resul­tie­ren aus der ver­än­der­ten, heute stär­ker wis­sens­in­ten­si­ven Arbeit mit „gestie­ge­nen tech­ni­schen Ansprü­chen“(GF). Auch eine höhere Ver­ant­wor­tung für Kosten und Aus­las­tung geht mit einer not­wen­di­gen Eröff­nung von Ent­schei­dungs­spiel­räu­men einher, die zum Teil von den Beschäf­tig­ten – hier vor allem von den Jün­ge­ren – gern ange­nom­men wird.

Der junge Leiter der Fer­ti­gung ver­weist auf die gestie­ge­nen Anfor­de­run­gen und auf die Not­wen­dig­keit, Ent­schei­dungs­spiel­räume zu nutzen. Zugleich deutet der Fer­ti­gungs­lei­ter mit seiner Äuße­rung an, dass die Mit­ar­bei­ter eigent­lich keine Wahl haben: „Wirk­lich auch Mit­den­ken“ wird zur Pflicht, andern­falls droht die „Aus­sor­tie­rung“.

Knöpf­chen­drü­cker können wir hier nicht gebrau­chen. Nur ein klit­ze­klei­ner Fehler und das hat fatale Folgen in der Anlage. Weil ich habe nicht die Zeit mehr wie früher, wo ich nur zwei Maschi­nen hatte, die direkt neben­ein­an­der stan­den, wo ich beide ein­se­hen konnte. Du brauchst Leute, die wirk­lich auch mit­den­ken und alles andere haben wir eigent­lich über die Jahre danach aus­sor­tiert. (FL)