3.4.2. Ein­ge­schränkte Technikakzeptanz

Eine wei­tere Umset­zungs­hürde betrifft die Wider­stände sei­tens der Beschäf­tig­ten. Obwohl die neuen Fer­ti­gungs­zel­len effi­zi­en­ter arbei­ten, können sie aktu­ell nur zu 30% aus­ge­las­tet werden, da viele Mit­ar­bei­ter die alten Maschi­nen gegen­über der neuen Anlage bevor­zu­gen. Der Fir­men­pa­tri­arch inter­pre­tiert dies als „Träg­heit“. Obwohl er selbst immer wieder auf die große Tech­ni­kaf­fi­ni­tät seiner Mit­ar­bei­ter ver­weist, begrün­det er zugleich eine Ver­wei­ge­rungs­hal­tung damit, dass „neue Tech­nik nicht auto­ma­tisch akzep­tiert [wird]“.

Die Ver­wei­ge­rungs­hal­tun­gen können jedoch auch auf die patri­ar­chale Unter­neh­mens­kul­tur und feh­lende Par­ti­zi­pa­ti­ons­an­ge­bote zurück­ge­führt werden. Bei­spiel­haft hier­für steht die Anschaf­fung einer gebrauch­ten Fräs­ma­schine, die der Geschäfts­füh­rer ohne Rück­spra­che mit den Beschäf­tig­ten güns­tig erwor­ben hat. Da diese eine andere Steue­rung als die bis­he­ri­gen Anla­gen auf­weist, ver­mei­den die Mit­ar­bei­ter kon­se­quent deren Nut­zung. Als Resul­tat wird die Maschine nach weni­gen Mona­ten und „nach nur 30 Betriebs­stun­den ver­schrot­tet“ (GF).