5.2.1.3 Kon­trolle und Ent­schei­dungs­spiel­raum (Arbeits­in­halt/-auf­gabe)

Die Über­nahme von Stan­dard­pro­zes­sen durch auto­ma­ti­sierte Pro­zesse, z.B. auto­ma­ti­sierte Rech­nungs­frei­gabe, stellt für die Beschäf­tig­ten in gewis­sem Maß eine Abgabe von Kon­trolle dar und erfor­dert Ver­trauen in die Tech­nik. Ent­schei­dungs­spiel­räume sind in diesem Zusam­men­hang nicht gege­ben, da die Beschäf­tig­ten aber auch keine Ent­schei­dun­gen zu tref­fen haben, sobald das System stan­dar­di­sierte Abläufe übernimmt.

Bisher hatte die Füh­rungs­kraft das Gefühl, ich unter­schreib da alles oder gebe da irgend­was frei und dann landet das als Kosten auf meiner Kos­ten­stelle und wenn man den Kol­le­gen jetzt aber solche Sachen weg­nimmt, dann ist natür­lich da auch stück­weit ein Kon­troll­ver­lust zu spüren.“ (Inter­view 4)

Auch bei der Nut­zung der digi­ta­len Tech­no­lo­gien besteht nur in einem begrenz­ten Umfang Ent­schei­dungs­spiel­raum – wenn das ganze Team ein bestimm­tes Tool nutzt, wird es schwie­rig sein, sich dem zu ver­wei­gern oder aber auf ein ande­res Tool zurückzugreifen.

Mit Blick auf die Umset­zung der Kun­den­pro­jekte besteht jedoch ein recht großes Maß an Hand­lungs­spiel­raum, d.h. inner­halb bestimm­ter Vor­ga­ben arbei­ten die Beschäf­tig­ten in ihren Teams rela­tiv selbstgesteuert.