4.2.1.1 Kon­trol­lier­bar­keit der Arbeit (ARBEITSINHALT, ARBEITSAUFGABE)

Die zen­tra­len Über­wa­chungs­plätze sind teil­weise weit von den Anla­gen ent­fernt. Feh­ler­mel­dun­gen laufen zen­tral ein und sollen nach Mög­lich­keit auch fern der Anla­gen beho­ben werden (z. B. über Reset). Eine Rück­mel­dung über die erfolg­rei­che Re-Initia­li­sie­rung der Anlage erfolgt eben­falls über den Über­wa­chungs­bild­schirm und lässt sich – sofern der Mitarbeiter*in seinen Platz nicht ver­lässt – nicht direkt am Roboter/der Anlage selbst über­prü­fen. Diese feh­lende direkte Sicht­bar­keit und Kon­trolle hat anfäng­lich zu Irri­ta­tio­nen geführt und wurde durch die Nut­zung von Kame­ras (eigent­lich für die Instand­hal­ter gedacht) wiederhergestellt.

…aber ich sehe den Robo­ter nicht, das hat den Leuten Angst berei­tet, ich drücke jetzt hier auf den Knopf und im Nach­bar­raum fährt der Robo­ter wieder zurück, ich sehe den aber nicht. „Macht der das wirk­lich?“ Ich sehe nur ein Signal, zum Bei­spiel, dass der wieder zurück­schal­tet auf grün und es ist alles wieder in Ord­nung. Das war für die Leute abso­lut…, ich sehe es nicht und ich sitze hier in dem Leit­stand und du sagst mir, ich soll für die Anla­gen da drauf­drü­cken, nee… (Inter­view 7)

Des­we­gen hat jeder Robo­ter eine Kamera, eigent­lich für die Instand­hal­tung, dass von außen drauf geschaut werden kann. Mit Betriebs­rat wurde geneh­migt, dass MA auch darauf schauen und beob­ach­ten können. (Inter­view 7)