3.4 Betei­li­gung der Beschäftigten

An der grund­sätz­li­chen Ent­schei­dung zu auto­ma­ti­sie­ren, waren die Beschäf­tig­ten nicht betei­ligt. Aller­dings liefen im Vor­feld jeder der drei Auto­ma­ti­sie­rungs­wel­len Ver­hand­lun­gen mit dem Betriebs­rat, der dem Vor­ha­ben zustimmte. Dar­über hinaus gab es Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gnen für die Beschäf­tig­ten. Auch bestand die Mög­lich­keit, sich mit Erfah­run­gen und Ideen aktiv ein­zu­brin­gen. Ein Teil der Beleg­schaft hat diese Gele­gen­heit genutzt.