4.1 Orga­ni­sa­ti­ons­mo­dell

Die Mitarbeiter*innen gehö­ren ver­schie­de­nen Krei­sen an. Dieses Kreis­prin­zip ist ange­lehnt an das sozio­kra­ti­sche Orga­ni­sa­ti­ons­mo­dell. Es han­delt sich bei den Krei­sen um Arbeits­grup­pen, die nahezu unab­hän­gig zu ver­schie­de­nen Themen- bzw. Auf­ga­ben­be­rei­chen im Sinne des Unter­neh­mens arbei­ten. Indem ver­schie­dene Auf­ga­ben­be­rei­che und Rollen unter­ein­an­der ver­ge­ben werden, ist die Ver­ant­wor­tung auf die Mitarbeiter*innen eines Krei­ses ver­teilt. Kreise sind befugt, alles zu ent­schei­den, was mit ihrer Auf­gabe zusam­men­hängt. Ent­schei­dun­gen, die über einen Kreis hinaus alle oder einige wei­tere Mitarbeiter*innen betref­fen, werden mit den Betrof­fe­nen entschieden.