4.1.1 Genos­sen­schaft

Fast alle Mitarbeiter*innen sind Mit­glie­der der Genos­sen­schaft. Die Anzahl der Genos­sen­schafts­an­teile pro Person ist limi­tiert, um ein zu star­kes Gefälle zu ver­mei­den, das sich auf die gleich­be­rech­tigte Zusam­men­ar­beit aus­wir­ken könnte. Die Mit­glie­der haben unab­hän­gig von der Anzahl der erwor­be­nen Anteile jeweils eine Stimme bei Ent­schei­dun­gen. Vor­stand und Auf­sichts­rat werden von den Genos­sen­schafts­mit­glie­dern gewählt. Per Gesetz hat der Vor­stand weit­rei­chende Ent­schei­dungs­be­fug­nisse. In der hier­ar­chie­freien Selbst­or­ga­ni­sa­tion werden diese jedoch nicht in Anspruch genom­men, solange keine betriebs­wirt­schaft­li­che Kri­sen­si­tua­tion vor­liegt. Der Vor­stand unter­stützt die Mitarbeiter*innen bei einer selbst­stän­di­gen Ent­schei­dungs­fin­dung und schafft pas­sende Bedin­gun­gen für hier­ar­chie­freies und selbst­or­ga­ni­sier­tes Arbeiten.