Fast alle Mitarbeiter*innen sind Mitglieder der Genossenschaft. Die Anzahl der Genossenschaftsanteile pro Person ist limitiert, um ein zu starkes Gefälle zu vermeiden, das sich auf die gleichberechtigte Zusammenarbeit auswirken könnte. Die Mitglieder haben unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile jeweils eine Stimme bei Entscheidungen. Vorstand und Aufsichtsrat werden von den Genossenschaftsmitgliedern gewählt. Per Gesetz hat der Vorstand weitreichende Entscheidungsbefugnisse. In der hierarchiefreien Selbstorganisation werden diese jedoch nicht in Anspruch genommen, solange keine betriebswirtschaftliche Krisensituation vorliegt. Der Vorstand unterstützt die Mitarbeiter*innen bei einer selbstständigen Entscheidungsfindung und schafft passende Bedingungen für hierarchiefreies und selbstorganisiertes Arbeiten.