Entscheidungen der gesamten Belegschaft werden mittels Konsent getroffen. Bei diesem Entscheidungsverfahren werden Bedenken und Einwände gesammelt und in eine gemeinsame Lösung integriert. Eine Entscheidung ist getroffen (d.h. ein Konsent ist hergestellt), wenn kein*e Mitarbeiter*in mehr einen schwerwiegenden und argumentierten Einwand hat.