4.1.2 Ent­schei­dungs­fin­dung

Ent­schei­dun­gen der gesam­ten Beleg­schaft werden mit­tels Kon­sent getrof­fen. Bei diesem Ent­schei­dungs­ver­fah­ren werden Beden­ken und Ein­wände gesam­melt und in eine gemein­same Lösung inte­griert. Eine Ent­schei­dung ist getrof­fen (d.h. ein Kon­sent ist her­ge­stellt), wenn kein*e Mitarbeiter*in mehr einen schwer­wie­gen­den und argu­men­tier­ten Ein­wand hat.