5. Arbeits- und Gesundheitsschutz

In der betrach­te­ten Fall­stu­die gibt es alle zwei Jahre einen sog. „Ergoch­eck“, bei wel­chem die ergo­no­mi­schen Arbeits­platz­vor­aus­set­zun­gen unter­sucht werden und ggf. Ver­bes­se­run­gen für die Ange­stell­ten rea­li­siert werden können. Die Arbeits­platz­ge­stal­tung wird geprüft und ent­spre­chend angepasst.

In dem Unter­neh­men gibt es teil­weise sehr mono­tone Arbei­ten. Beob­ach­tet werden konn­ten bei­spiels­weise das Prüfen von klei­nen Bau­tei­len unter dem Mikro­skop, Qua­li­täts­prü­fung inner­halb eines Mus­ter­bau­plans inner­halb von fünf Sekun­den, sowie das Ein­le­gen und die Ent­nahme von Teilen in Maschi­nen. Über eine even­tu­elle Rota­tion zwi­schen den Tätig­kei­ten lagen leider keine Mate­ria­lien vor.

Ein Betriebs­arzt stellt die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung in der betrach­te­ten Fall­stu­die sicher.

Durch die tech­no­lo­gi­schen Ände­run­gen scheint es einen Weg­fall von Schon­ar­beits­plät­zen zu geben, welche für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter phy­si­scher Leis­tungs­fä­hig­keit (z.B. Alter) von Bedeu­tung sind.